top of page

VORBEREITUNG AUF DIE VERHALTENSPRÜFUNG

Wir sind immer wieder erstaunt, das Hundehalter unvorbereitet in die Verhaltensprüfung gehen. Wir bereiten in unserem Training, Sie sowie ihren Hund auf die besonderen Anforderungen der Verhaltensprüfung vor .
Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen und Ihrem Hund die Prüfung souverän zu absolvieren um so eine Befreiung von der generellen Anlein- und Maulkorbpflich zu erreichen.

P1000214.JPG

HUNDE DES § 3 LHUNDG NRW "GEFÄHRLICHE HUNDE"

Im Zuge unserer Familienhundausbildung haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihren Hund auf die besonderen Anforderungen eines sogenannten Wesenstestes vorzubereiten.
Dies gilt auch im gleichen Maße für Hunde, die aufgrund Ihreer Rasse zwar nicht gelistet sind, aber aufgrund eines Beißvorfalls, als gefährlich eingestuft wurden und zur Wesensüberprüfung müssen.
Mario Dömges, der selber Halter von sogenannten gefährlichen Hunden ist und seit 2011 Helfer bei der Durchführung von Wesenstestungen beim Veterinäramt ist, steht Ihnen mit seiner Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite.
(a) Gefährliche Hunde nach § 3
American Staffordshire Terrier
Bullterrier
Pitbull Terrier
Staffordshire Bullterrier
sowie Mischlinge aus diesen Rassen.
Auszug aus §5 Abs.3 LHundG NRW
(3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
Dies wird mittels einer Verhaltensüberprüfung durch einen Veterinäramtsarzt überprüft.

P1000102.JPG

HUNDE DES § 10 LHUNDG NRW
"HUNDE BESTIMMTER RASSEN"

Um Hunde des § 10 Abs 1 LHundG ohne Leine und Maulkorb führen zu dürfen ist eine Verhaltensüberprüfung notwendig.


Mario Dömges, Anerkannter Sachverständier, ist berechtig die Notwendige Verhaltenüberprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung durchzuführen und die für die Ordnungbehörde notwendige Bescheinigung auszustellen.


Betroffen von dieser Regelung sind Halten von Hunden der Rassen:


Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.


In der Verhaltensüberprüfung werden zum einen der Grundgehorsam als auch die Reaktion auf verschiedenste Umweltreize und Situationen getestet.


Für eine etwaige Vorbereitung auf die Prüfung, steht Ihnen einer unserer Trainer zur Verfügung. Einzelstunden sind in der Regel nicht notwendig.


Prüfer: Mario Dömges



Termine: nach Vereinbarung


§ 10 Hunde bestimmter Rassen


(1) Für den Umgang mit Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten § 4 mit Ausnahme von Absatz 2 und die §§ 5 bis 8 entsprechend, soweit in Absatz 2 und 3 nichts Abweichendes bestimmt ist.


(2) Abweichend von § 5 Abs. 3 Satz 3 kann die Verhaltensprüfung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.


(3) Abweichend von § 6 Abs. 2 kann die Sachkundebescheinigung auch von einer oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erteilt werden.

frageboegen.jpg

SACHKUNDEPRÜFUNG

Weil Ihr Zuhause kein Zoo ist

Als Halter von Hundes des §10 LHundG NRW "Hunde bestimmter Rassen" und des § 11 LHundG NRW, Große Hunde unterliegen Sie der Pflicht zum Nachweis Ihrer Sachkunde.
Die erforderliche Prüfung für Hunde , die diesen Paragraphen unterliegen und das dazugehörige Fachgespräch können Sie nach individueller Terminabsprache bei Mario Dömges ablegen. 
Mit bestehen der Prüfung bekommen Sie die notwendige Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Ordnungsbehörde.

Weiterlesen
bottom of page